Batterie- und Verpackungsverordnung
Batterie- und Verpackungsverordnung
Im Zusammenhang mit dem Verkauf dieser Batterien oder Akkus sind wir als Händler laut Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, unsere Kunden auf Folgendes hinzuweisen: Altbatterien dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Batterien zu einer geeigneten Sammelstelle zu bringen. Sie können Ihre gebrauchten Batterien auch an unser Versandlager (Klus Profile GmbH, Amalienstraße 3, 02763 Zittau) schicken. Altbatterien enthalten wertvolle Rohstoffe, die wiederverwertet werden.
Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet.
Chemische Bezeichnung des Schadstoffes:
Pb = die Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = die Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = die Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
Verpackungsverordnung:
Hinweis auf die Teilnahme am Befreiungssystem der Landbell AG
"Hinsichtlich der von uns erstmals mit Ware befüllten und an private Endverbraucher abgegebenen Verkaufsverpackungen hat sich unser Unternehmen zur Sicherstellung der Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten nach § 6 VerpackV dem bundesweittätigen Rücknahmesystem der Landbell AG, Mainz, (Kundennummer: 4220012) angeschlossen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Landbell AG." |